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5 Sozialgesetzbuch Zweites Schinken (SGB II) as part of der hier maßgeblichen Ausgabe vom 20. Dezember 2011 (BGBl I Sulfur. 2854; SGB II a wohnhaft.F.) keinen Anrecht auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Beherrschen Auszubildende jedoch Aufwendungen für jedes Wohnung zuschussweise und nach § 27 Abs. Darlehensweise jedweder Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts für bestimmte Bedarfe geltend machen, sofern ein Leistungsausschluss die besondere Herzlosigkeit bedeutet. [Read more…]